Hallo und guten Tag,
ich würde mich sehr freuen, wenn mir ein paar Fragen beantwortet werden können.
Wohnungseigentum, bestehend aus A und B verbunden mit Sondereigentum an der Wohnung in Verbindung mit Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum.
Vereinbarung im Sinne von § 15 Abs. 1 WEG, welche nur mit Zustimmung der Betroffenen geändert werden kann, werden zur ausschließlichen Sondernutzung zugewiesen
A Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum an sämtlichen Räumen der im Aufteilungsplan A bezeichneten Wohnung bestehend aus …….
B Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum an sämtlichen Räumen der im Aufteilungsplan B bezeichneten Wohnung bestehend aus …….. sowie der im Aufteilungsplan mit B bezeichneten Garage.
Abweichend von § 25 Abs. 2 WEG wird das Stimmrecht in der Eigentümerversammlung nach Miteigentumsanteilen ausgeübt. Änderungen der Gemeinschaftsordnung können von den Sondereigentümern beschlossen werden und bedürfen der Schriftform.
Ist es ohne Zustimmung des Miteigentümers A zulässig, Teileigentum an einer Garage B zu bilden, obwohl die Garage B Bestandteil des Sondereigentums B ist?
Welchem Zweck oder könnte eine Bildung von Teileigentum an einer Garage B dienen?
Welche Nachteile könnten daraus für A entstehen?
Das Fahrrecht besteht für B - die Garage wäre dann C und es besteht kein Fahrrecht für C. Dem Sondereigentümer A sind die vor der Wohnung B gelegenen Freiflächen zur ausschließlichen Sondernutzung zugewiesen – keine Wendemöglichkeit, keine Parkmöglichkeit, keine Abstellmöglichkeit für B. C ist nicht Bestandteil der Teilungsvereinbarung.
Kann B das Sondereigentum, mit den in der Teilungserklärung näher bezeichneten Räumen, als Mehrfamilienhaus nutzen lassen – von der baurechtlichen Nutzungsänderung mal abgesehen – ohne Zustimmung von Wohnungseigentümer A und ohne vorherige Änderung der Teilungserklärung?
Das Geh- und Fahrrecht besteht nur für den jeweiligen Eigentümer B. Was ist mit den Mietern B und der Mehrbelastung, schonende Ausübung des Geh- und Fahrrechts? Was könnte A tun?
Vielen Dank vorab