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« Letzter Beitrag von ChinaTek am Februar 18, 2022, 17:12:12:58 Nachmittag »
Hi,

am einfachsten erledigt man so etwas mit RoboCopy. Das kopiert alles, was in A Neuer ist als in B.

iAufruf in VBA Ordner A nach Ordner B nur kopieren:
Shell "robocopy ""Ordner A"" ""Ordner B"""

Ordner A nach Ordner B kopieren und danach in A löschen:
Shell "robocopy ""Ordner A"" ""Ordner B"" MOV"

Beachte dabei, dass man wegen der Leerzeichen im Ordnernamen Anführungszeichen um die Ordnernamen braucht, di innerhalb des Strings zu verdoppeln sind.

Für weitere Optionen in einem CMD-Fenster einfach einmal Help robocopy eingeben.
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« Letzter Beitrag von Angelwit am Februar 18, 2022, 01:59:59:19 Vormittag »
danke erst einmal für alle Antworten.

Wenn ich mit Subpages arbeite, dann habe ich die Daten leider nicht beim Export in einer Tabelle.

Ich habe es jetzt etwas anders gelöst, und eine komplett neue Page mit Basis "Value Entrys" erstellt.

Trotzdem vielen Dank und Gruss

Tobias
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« Letzter Beitrag von Danielitals am Februar 17, 2022, 23:52:52:14 Nachmittag »
Hi

Da ich zwei Tage nach meinem Eintrag etwas verfrüht Vater geworden bin, habe ich diesen Beitrag etwas aus den Augen verloren.
Michael, könntest Du mir etwas detaillierter erklären wie ich eine temporäre Tabelle mit den Inhalten der Tabellen 37 und 5108 fülle?
Mir fehlt hier gerade noch der Überblick wo und wie ich beginnen müsste.

Danke
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« Letzter Beitrag von JimmyAnose am Februar 17, 2022, 17:44:44:26 Nachmittag »
ich möchte gerne diesen Beitrag hochholen, da ich eine ähnliche Aufgabe habe, allerdings ohne T37.

Das Herausforderung mit der T5108 ist ja die, das es eine Zeile zu einem Auftrag öfters geben kann. Ich brauche aber nur die mit der höchsten Versionsnummer. Wie bringe ich also nur den höchsten Versionsnummerndatensatz auf die Page?

Gruß aus dem Allgäu
Tobias
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« Letzter Beitrag von Danielitals am Februar 17, 2022, 13:54:54:56 Nachmittag »
Der primäre Zweck dieses Forums ist es, Neulingen auf Rivin die besonderen Abläufe übersichtlich nahezubringen.

Um diese Übersichtlichkeit zu gewährleisten, wird man in diesem Forum nicht auf Threads antworten können oder neue erstellen können, es dient ausschließlich zum lesen.

Für Fragen und Anregungen stehen weiterhin die anderen Foren zur Verfügung.
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« Letzter Beitrag von JimmyAnose am Februar 16, 2022, 21:43:43:31 Nachmittag »
Um eine klare Trennung von Fragen zum Regelwerk und Verbesserungsvorschlage zum Regelwerk zu haben, wurde dieses Forum hier geschaffen.

Verbesserungsvorschläge, Anregungen, etc. zum Regelwerk gehören nicht in die Regelfragen, sondern hier her.

Alles was euch schon immer am Regelwerk gestört hat, kann hier veröffentlich werden. Wenn ihr eine Regellücke gefunden habt, dann sollte die hier veröffentlich werden. Wenn etwas unschlüssig ist oder etwas fehlt, dann hier her damit.....

Alle hier geposteten Sachen haben keine Garantie auf Umsetzung im neuen Regelwerk. Es ist lediglich ein Vorschlags-Medium von Spielern an die Orgas ...
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« Letzter Beitrag von ChinaTek am Februar 16, 2022, 19:38:38:07 Nachmittag »
diese wertvolle Mitteilung
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« Letzter Beitrag von Danielitals am Februar 16, 2022, 02:15:15:09 Vormittag »
A und B sind keine Nachbarn sondern gemeinsame Grundstücksbesitzer.
Da gelten nicht die Nachbarregeln.

Alle meine schonende Ausübung wäre irgend eine Einschränkung. Damit ist gemeint das man den Weg nicht zerstören darf. Wobei der § hier nicht gilt da es keine Grunddiensbarkeit ist. Sondern eine Regelung unter Gleichen.
Welches Gesetz würde hier Anwendung finden außer Nachbarrecht?
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« Letzter Beitrag von JimmyAnose am Februar 15, 2022, 20:16:16:06 Nachmittag »
Hallo und guten Tag,
ich würde mich sehr freuen, wenn mir ein paar Fragen beantwortet werden können.

Wohnungseigentum, bestehend aus A und B verbunden mit  Sondereigentum an der Wohnung  in Verbindung mit Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum. 

Vereinbarung im Sinne von § 15 Abs. 1 WEG, welche nur mit Zustimmung der Betroffenen geändert werden kann, werden zur ausschließlichen Sondernutzung zugewiesen

A Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum  an sämtlichen Räumen der im Aufteilungsplan A bezeichneten Wohnung bestehend aus …….

B Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum  an sämtlichen Räumen der im Aufteilungsplan  B bezeichneten Wohnung bestehend aus  …….. sowie der im Aufteilungsplan mit  B bezeichneten Garage.

Abweichend von § 25 Abs. 2 WEG wird das Stimmrecht in der Eigentümerversammlung nach Miteigentumsanteilen ausgeübt. Änderungen der Gemeinschaftsordnung können von den Sondereigentümern beschlossen werden und bedürfen der Schriftform.

Ist es ohne Zustimmung des Miteigentümers A zulässig, Teileigentum an einer  Garage B  zu bilden, obwohl die Garage B Bestandteil des Sondereigentums B ist?

Welchem Zweck oder könnte eine Bildung von Teileigentum an einer Garage B dienen?

Welche Nachteile könnten daraus für A entstehen?

Das Fahrrecht besteht für B - die Garage wäre dann C und es besteht kein Fahrrecht für C. Dem  Sondereigentümer A sind die vor der Wohnung B gelegenen Freiflächen zur ausschließlichen Sondernutzung zugewiesen – keine Wendemöglichkeit, keine Parkmöglichkeit, keine Abstellmöglichkeit für B. C ist nicht Bestandteil der Teilungsvereinbarung.

Kann  B das Sondereigentum, mit den in der Teilungserklärung näher bezeichneten Räumen, als  Mehrfamilienhaus nutzen lassen – von der baurechtlichen Nutzungsänderung mal abgesehen – ohne Zustimmung von Wohnungseigentümer A und ohne vorherige Änderung der Teilungserklärung?

Das  Geh- und Fahrrecht besteht nur für den jeweiligen Eigentümer B. Was ist mit den Mietern B und der Mehrbelastung, schonende Ausübung des Geh- und Fahrrechts? Was könnte  A tun?

Vielen Dank vorab
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« Letzter Beitrag von ChinaTek am Februar 15, 2022, 08:20:20:12 Vormittag »
welche rührend die Phrase:)
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